Unter dem Eindruck der deutlich gestiegenen Zahl von Corona-Infektionen hat der Berliner Senat am 27. Oktober die Sperrstundenregelung um zwei Wochen bis Mitte November verlängert. Bars und Restaurants müssen danach weiter zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens schließen, der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist in dieser Zeit ebenfalls untersagt. Rund 25 Berliner Wirte haben gegen die Regelung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Für sie gilt die Sperrstunde nun nicht, nur das Alkoholverbot blieb bestehen.
Der Berliner Senat will dennoch insgesamt an der Sperrstunde festhalten und setzt auf die nächste Instanz. Denn allein am Tag der Senatssitzung, dem 27. Oktober, wurden in Berlin 1040 neue Corona-Infektionen gemeldet. Um die Fallzahlen wieder zu senken, sind weitere Kontaktbeschränkungen vorgesehen. So plant der Berliner Senat, Versammlungen in geschlossenen Räumen von bislang 1000 auf künftig 300 Personen zu begrenzen, im Freien von 5000 auf 500. Geselligkeit ist derzeit nicht gefragt.
Mit der Wiedereröffnung im Frühsommer hatten sich die Berliner Restaurants auf die Corona-Situation eingestellt. Abstandsregeln wurden eingeführt, Tische in Innenräumen blieben unbesetzt, und wo es möglich war, wurden Bürgersteige zu Terrassen. Nach Kontrollen der Ordnungsämter führen inzwischen wohl auch jene Lokale Anwesenheitslisten, die eventuelle Rückverfolgungsmöglichkeiten durch die Gesundheitsämter anfangs noch nicht so ernst genommen haben. Mit Heizstrahlern und Decken im Außenbereich, zum Teil auch mit Luftreinigern in Innenräumen haben sich zudem schon etliche Restaurants auf den Schutz der Gäste in der kühleren Jahreszeit vorbereitet.
Zu den riskantesten Orten in Sachen Ansteckungsgefahr gehören Restaurants offenbar nicht. In einer Studie zählte das Robert-Koch-Institut im August 2020 vor allem Privathaushalte, Familienfeiern, Alten- und Pflegeheime auf, also Orte, wo ein „intensiver und längerer persönlicher Kontakt“ vorkommt und damit mehr Infektionen erfolgen können. Restaurants seien nicht die Treiber der Pandemie, argumentierten erfolgreich auch die Wirte, die die Aufhebung der Sperrstunde durch das Verwaltungsgericht durchsetzten. Die Maßnahme, so die Richter, sei deshalb unverhältnismäßig. „Allein die bessere Kontrollmöglichkeit einer Sperrstunde könne daher hier nicht zur Rechtfertigung der Maßnahme herangezogen werden.“
Ob die geringe Ansteckungsgefahr auch genauso für Bars zutrifft, ist allerdings unklar. Von ihren Betreibern war die Aufhebung der Sperrstunde am intensivsten betrieben worden, weil für sie das eigentliche Geschäft um elf Uhr erst beginnt. Entsprechend groß ist die wirtschaftliche Sorge. Denn das Geschäftsmodell, die Schaffung von Kontakten, ist durch Corona längerfristig in Frage gestellt.
Der Erfolg vor Gericht könnte sich als trügerisch erweisen. Nachdem die Anfang Oktober verfügten Kontaktbeschränkungen ohne sichtbare Auswirkungen auf die Infektionszahlen blieben, steht bundesweit auch wieder die vollständige Schließung von Bars und Gastronomiebetrieben im Raum, um den exponentiellen Anstieg der Infektionen abzubremsen und die Pandemie einzudämmen .
Zu den notwendigen Maßnahmen gehört nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung allerdings auch mehr Aufklärung in Bevölkerungsgruppen, die weniger gute Deutschkenntnisse und einen anderen kulturellen Hintergrund haben.
„Sobald sich Verordnungen als widersprüchlich, unlogisch und damit für den Einzelnen als nicht nachvollziehbar darstellen oder von Gerichten außer Kraft gesetzt werden, entsteht ein Akzeptanz- und
Glaubwürdigkeitsproblem. Wir könnten diejenigen verlieren, die wir dringend als Verbündete im Kampf gegen das Virus brauchen“, heißt es in einem Positionspapier von Ärzten und der Virologen Streeck und Schmidt-Chanasit, das am 28. Oktober veröffentlicht wurde. „Gesellschaftlich und infektionsepidemiologisch ist es besser, wenn Menschen sich in öffentlichen Räumen mit Hygienekonzepten unter optimalen Bedingungen treffen, als dass sich die sozialen Begegnungen in vergleichsweise weniger sichere private Innenräume verlagern.“
Für die Restaurants und Bars bedeutet das allerdings auch eine hohe Verantwortung für die Sicherheit ihrer Gäste.
Der Virologe Christian Drosten sprach sich angesichts der Zahlen für einen zeitlich begrenzten Lockdown aus. Die Inzidenz sei danach erheblich und unter bestimmten Umständen auch auf lange Frist gesenkt.