Bis Ende November leider geschlossen…

Vorhang zu in Berlin. Foto: Ulrich Horb
Vorhang zu in Berlin. Foto: Ulrich Horb

Vom 2. November an werden auch in Berlin neue Kontaktbeschränkungen wirksam, Freizeitangebote sind weitgehend untersagt. Berlins Restaurants, Bars und Kneipen dürfen keine Gäste empfangen, erlaubt ist nur der Außer-Haus-Verkauf.  Auch Theater, Opern und Kinos müssen wieder schließen. Nur noch maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten dürfen sich treffen. Mit solchen einschneidenden Maßnahmen, so die Verabredung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28. Oktober, soll die zweite Corona-Welle gebrochen werden. Die Regelungen sind bundesweit einheitlich und befristet bis Ende November. Die Bundesländer haben dazu entsprechende Rechtsverordnungen erlassen.

Auch ausgeklügelte Hygienekonzepte haben Gaststätten und Kultureinrichtungen letztlich nicht vor der Schließung bewahren können. Die Zahl der Covid-19-Infektionen hat im Oktober sprunghaft zugenommen, in weniger als 10 Tagen haben sich die Zahlen in zahlreichen Regionen verdoppelt. Viele Gesundheitsämter konnten Nachverfolgungen nicht mehr garantieren, so dass sich auf diesem Wege Infektionsketten nicht mehr unterbrechen ließen. Zugenommen hat die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Mediziner und die Krankenhausgesellschaft warnten vor einer absehbaren Überlastung der Krankenhäuser, sollten keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Zwar hat das Robert-Koch-Institut Restaurants, Theater und Kinos bislang nicht als Treiber der Infektion beschrieben. Allerdings kann bei 75 Prozent der Infektionen, darauf wies Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ihrer Pressekonferenz hin, nicht mehr nachvollzogen werden, wo eine Ansteckung erfolgte.  Deshalb lasse sich nicht sagen, dass bestimmte Bereiche keine „Treiber“ seien.

Restaurants und Bars bleiben im November geschlossen. Foto: Ulrich Horb
Restaurants und Bars bleiben im November geschlossen. Foto: Ulrich Horb

So sahen die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder nur in einer rigorosen Kontaktbeschränkung, die auch die Einrichtungen mit weitgehend funktionierenden Hygienekonzepten einschließt, ein geeignetes Mittel, um die zweite Welle an Corona-Infektionen abzubremsen und den Trend wieder umzukehren.  Begegnungen und Kontakte im Freizeitbereich sollen unterbunden werden, Betriebe, Schulen, Kitas und Einzelhandelsgeschäfte dagegen offen bleiben. Es seien angemessene Maßnahmen, so die Bundeskanzlerin in einer Regierungserklärung. Die Bürgerinnen und Bürger seien aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten, so die Bundesregierung, Das gelte auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb muss pausieren.

Berlin Regierender Bürgermeister Michael Müller  betonte, dass ihm die Zustimmung zu diesem von allen Bundesländern getragenen Konzept nicht leicht gefallen sei, weil es sich um schwerwiegende Eingriffe handele.  Aber: „Wenn wir jetzt zugucken, werden wir vielen Menschen nicht helfen können.“ Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in einer Sondersitzung am 1. November die Maßnahmen beraten.

Die finanziellen Folgen für die von der Schließung betroffenen Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Solo-Selbständigen etwa im künstlerischen Bereich sollen durch Unterstützungsprogramme abgefedert werden. Im Beschluss heißt es: „Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.“

Maskenpflicht auf Berliner Straßen und Plätzen

Neben den bundesweit geltenden Regelungen hat der Berliner Senat eine Maskenpflicht auf vielbesuchten Straßen und Plätzen verfügt. Danach gilt rund um die Uhr eine Maskenpflicht in folgenden Bereichen

von Samstag, 31. Oktober 2020 an:

  • Rosa-Luxemburg-Platz (Mitte)
  • Rosenthaler Platz (Mitte)
  • Alexanderplatz (Mitte)
  • Rathausstraße (Mitte)
  • Bebelplatz (Mitte)
  • Hackescher Markt (Mitte)
  • Lustgarten (Mitte)
  • Leipziger Platz (Mitte)
  • Pariser Platz (Mitte)
  • Unter den Linden und Karl-Liebknecht Straße (Mitte)
  • Potsdamer Platz (Mitte)
  • Washingtonplatz/Europaplatz (Mitte)
  • Turmstraße (Mitte)
  • Kottbusser Tor (Friedrichshain-Kreuzberg)
  • Lausitzer Platz (Friedrichshain-Kreuzberg)
  • Boxhagener Platz (Friedrichshain-Kreuzberg)
  • Hermannplatz (Neukölln)
  • Hermannstraße (Neukölln)
  • Sonnenallee (Neukölln)
  • Breitscheidplatz (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  • Hardenbergplatz (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  • Olympischer Platz (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  • Wittenbergplatz (Tempelhof-Schöneberg)

Für diese Straßen hatte der Senat bereits am 20. Oktober eine Maskenpflicht beschlossen:

  • Tauentzienstraße (Schöneberg, Charlottenburg)
  • Wilmersdorfer Straße (Charlottenburg)
  • Kurfürstendamm (Charlottenburg, Halensee, Wilmersdorf)
  • Altstadt Spandau
  • Schlossstraße (Steglitz)
  • Bergmannstraße (Kreuzberg)
  • Friedrichstraße (Mitte)
  • Karl-Marx-Straße (Neukölln)
  • Bölschestraße (Friedrichshagen)
  • Alte Schönhauser Straße (Mitte)

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