Corona-Notbremse: Berlin dehnt den Lockdown aus

Weihnachtsbaum in Friedenau.
Weihnachtsbaum in Friedenau. Foto: Ulrich Horb

Die Corona-Pandemie wird mit weiteren Kontaktbeschränkungen bekämpft. Die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung haben am 13. Dezember einen deutschlandweiten Lockdown vom 16. Dezember 2020 zunächst bis zum 10. Januar 2021 beschlossen. Eine Verlängerung ist möglich. Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben damit in Berlin weiter geschlossen, schließen müssen nun aber auch Einzelhandelsgeschäfte mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs, etwa Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Getränkemärkte, Tierbedarf, aber auch Waschsalons. Friseursalons bleiben zu, Kitas bieten nur eine Notbetreuung, in den Schulen gibt es keinen Präsenzunterricht mehr. Die Berlinerinnen und Berliner sind angehalten, zu Hause zu bleiben, heißt es aus der Senatskanzlei. Und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller setzt auf Einsicht in die dramatische Entwicklung: „Wie viele Tote sind uns ein Restaurantbesuch oder ein Shopping-Erlebnis wert?“

Der im November in Berlin verhängte Teil-Lockdown mit der Schließung von Restaurants und Kultureinrichtungen hatte nicht die erhoffte Wirkung. Nach anfänglich leichtem Rückgang stabilisierten sich die Infektionszahlen auf hohem Niveau und stiegen sogar wieder an. Laut Robert-Koch-Institut ging die Zahl der Kontakte bundesweit nur um 40 Prozent zurück. Von der erhofften 7-Tage-Inzidenz von maximal 50 Fällen pro 100.000 Einwohner ist Berlin weit entfernt. Nur bei dieser Zahl hätten die bezirklichen Gesundheitsämter die Chance, Infektionsquellen ausfindig zu machen und Kontakte nachzuverfolgen. Besorgnis bereiten zudem die gestiegenen Zahlen bei Todesfällen.  Die Intensivbettenauslastung hat eine kritische Marke erreicht.

Mit den neuen Maßnahmen ab 16. Dezember werden die Einkaufsmöglichkeiten und die privaten Kontakte und damit auch die Nutzung von Verkehrsmitteln und die Begegnungen in Einkaufszentren deutlich verringert. So gilt im privaten Bereich, dass sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten (mit ihren Kindern) treffen können. An den Weihnachtstagen gelten Sonderregelungen: Zwischen dem 24. und 26. Dezember sind Treffen mit vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen zugelassen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll ein Fest im „engsten Familienkreis“, also mit Ehegatt_Innen, Lebenspartner und Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige, ermöglicht werden. Dies gilt auch, wenn damit die Grenze von mehr als zwei Hausständen oder 5 Personen über 14 Jahre überschritten wird.

Für Gaststätten und Kneipen bedeuten die Entscheidungen, dass sie frühestens im Januar eine Chance haben, wieder Gäste zu empfangen, möglicherweise aber auch erst deutlich später, denn der Lockdown wird voraussichtlich abhängig von den Fallzahlen verlängert. Die meisten Restaurants bieten ihre Speisen zwar derzeit zur Abholung oder Lieferung an, erreichen damit aber nicht die Umsätze aus der Zeit vor der Pandemie, als Weihnachtsfeiern und Betriebsfeste gerade im November und Dezember für gute Umsätze sorgten.  Wirtschaftshilfen der Bundesregierung sollen die Gastwirte unterstützen. Ganztägig verboten ist der Verkauf von Alkohol (etwa Glühwein), auch der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt.

Auch Kultureinrichtungen wie Theater, Opernhäuser oder Kinos haben noch keine Perspektive. In vielen Häusern warten fertige Produktionen auf Zuschauer, einige Filmproduktionen kamen schon im Frühjahr nicht in die Kinos, weil die zu erwartenden Besucherzahlen nicht ausreichten. Kultureinrichtungen und die Veranstaltungsbranche können die Einnahmeausfälle zum Teil über Kurzarbeit und staatliche Hilfen abfedern. Schwierig bleibt die Situation für die Solo-Selbständigen und Freiberufler.

Der Tourismus, wichtiger Wirtschaftsfaktor in Berlin, ist nahezu zum Erliegen gekommen. Seit November sind in Deutschland touristische Reisen untersagt.  Touristen aus dem Ausland kamen auch in den zurückliegenden Monaten kaum noch. Über 34 Millionen Übernachtungen wurden 2019 in Berlin gezählt, fast 14 Millionen Gäste kamen in die Stadt.  Im Oktober 2020 waren es nicht einmal 350.000 Gäste, ein Rückgang um 70 Prozent, die Zahl der Touristen aus Asien und Amerika ging um über 90 Prozent zurück. Private Hotelübernachtungen sind in Berlin vorerst bis zum 10. Januar „nur aus notwendigen besonderen Gründen“ erlaubt, Weihnachten gilt aber als ein solcher Grund.

Silvester wird ein ruhiges Fest. Um die Pandemie nicht erneut anzufachen, werden die Kontaktregelungen nicht gelockert. Ein Verkaufsverbot für Böller und Raketen soll dies unterstützen. Für Bereiche am Alex und an der Schöneberger Pallasstraße gelten  zu Silvester Aufenthalts- und Böllerverbote. Am 5. Januar wollen die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Bundeskanzlerin erneut über die Entwicklung beraten. Möglicherweise müssen die Einschränkungen dann über den 10. Januar hinaus verlängert werden.

Berliner Infektionsschutzverordnung aktualisiert

Der Berliner Senat hat am 14. Dezember 2020 seine Infektionsschutzverordnung aktualisiert. Darin gibt es laut Mitteilung des Senats folgende Änderungen: „Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig, beispielsweise zum Einkaufen, zur Ausübung beruflicher, mandatsbezogener, ehrenamtlicher oder sonstiger Tätigkeiten, für den Arztbesuch, zur Wahrnehmung von Behörden- oder Gerichtsterminen, zur individuellen stillen Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Teilnahme an Gottesdiensten, für den Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, zur Versorgung und Betreuung von Tieren, zur Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen, für die Teilnahme an und die Durchführung von nach dieser Verordnung zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen, Besuchen oder privaten Zusammenkünften, oder für das Aufsuchen von Schulen sowie Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinderbetreuung zum Zwecke der Inanspruchnahme der dortigen Betreuungsangebote oder um Menschen, die dort betreut werden, dorthin zu begleiten oder abzuholen.

Sportliche Aktivitäten sind nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien ist untersagt.

Für den Zeitraum vom 24. Dezember bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 sind private Veranstaltungen nur im Kreise von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen von bis zu vier weiteren Haushalten gestattet, wobei eine Personenobergrenze von fünf zeitgleich anwesenden Personen gilt und deren Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden, oder mit bis zu vier nicht dem eigenen Haushalt angehörenden Verwandten in gerader Linie, Geschwistern und deren Haushaltsangehörigen sowie deren Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.“

Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und Auswertungen der Berliner Gesundheitsverwaltung unter https://www.berlin.de/corona/lagebericht/waltung

 

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