Die Corona-Infektionszahlen sinken. Bei anhaltend niedriger Inzidenz können in Berlin noch im Mai 2021 wieder Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel stattfinden. Auch die Gastronomie darf öffnen. Einige Einschränkungen aber bleiben.
Bleiben die Werte der 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander unter 100 entfallen zwei Tage später die Regelungen der „Bundesnotbremse“. Berlin könnte dieses Ziel am 19. Mai 2021 erreichen und dann wieder eigene Regeln erlassen. Der Berliner Senat hat deshalb am 14. Mai die dafür notwendigen Änderungen in der Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin beschlossen.
So werden ab 19. Mai 2021 die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, sofern die Inzidenz nicht wieder über 100 steigt. Am 15. Mai lag sie bei 67,3. Allerdings gilt ganztags, dass der Aufenthalt im Freien „nur allein, mit Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, oder mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes gestattet ist; bei Einhaltung einer Personenobergrenze von fünf“. Gleiches gilt, so der Senatsbeschluss, für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis im Freien. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. In geschlossenen Räumen dürfen sich dann Tag und Nacht ein Haushalt und eine weitere Person aufhalten.
Für die Kultur öffnet sich der Vorhang zwei Tage später, am Freitag, dem 21. Mai – allerdings nur für Veranstaltungen unter freiem Himmel. Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen im Freien für Besucherinnen und Besucher öffnen, es sind aber nicht mehr als 250 Personen zugelassen, für die feste Sitzplätze vorgegeben sind. „Wird dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten, müssen Gäste negativ getestet sein und es gilt die Maskenpflicht als Schutz- und Hygienemaßnahme“, so der Berliner Senat.
Ebenfalls ab 21. Mai 2021 darf die Gastronomie ihre Außenbereiche öffnen. Allerdings gelten auch hier die Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im Freien und alle Gäste müssen einen negativen Test vorweisen. Ausschank, Abgabe und Verkauf von alkoholischen Getränken sind nur noch in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages untersagt.
Aufgehoben hat der Berliner Senat auch das Verbot von Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren Angeboten zu touristischen Zwecken im Freien. Allerdings ist die Teilnahme nur nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Auch hier muss ein negativer Test vorliegen.
Einen Überblick über aktuelle Teststellen gibt es auf der Internetseite https://test-to-go.berlin.