Ohne Test in den Biergarten

Zollpackhof: In den Biergarten wieder ohne Test. Foto: Ulrich Horb
Zollpackhof: In den Biergarten wieder ohne Test. Foto: Ulrich Horb

Biergartenbesuche sind ab Freitag, 4. Juni, wieder ohne vorherigen Coronatest möglich. Auch im Einzelhandel entfällt dann die Testpflicht. Dank sinkender Inzidenzzahlen hat der Berliner Senat einen Teil der bisherigen coronabedingten Einschränkungen aufgehoben. Bald könnte es auch wieder Tourismus geben. Einige Beschränkungen bleiben aber bestehen.

So entfällt die Testpflicht nur für die Außengastronomie. Restaurants können zwar ab 4. Juni auch wieder ihre Innenräume öffnen, dort müssen allerdings bei reduzierter Tischzahl Plätze reserviert und ein aktueller negativer Coronatest vorgelegt werden. Der Verkauf von Alkohol ist nur noch von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt bisher 23-5 Uhr) untersagt.

Der Wegfall der Testpflicht im Einzelhandel macht das Einkaufen wieder einfacher. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller bezeichnete die Entscheidungen als Gratwanderung. Einerseits müsse auf die sinkende Inzidenz reagiert werden, andererseits müsse weiter Vorsicht geübt werden.

Änderungen gibt es auch bei den Kontaktbeschränkungen. Im Freien können ab 4. Juni 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14) zusammenkommen, in geschlossenen Räumen   6 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14).

Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser etc. dürfen in Berlin wieder öffnen. Es gelten dabei die Regeln, die auch für Veranstaltungen vorgesehen sind:  Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Personen möglich, ab 250 Personen generell mit Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen können von maximal 100 Personen besucht werden (ab 11 Personen gilt Testpflicht. Ausnahmen mit mehr Personen sind möglich bei maschineller Lüftung und nach dem Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte. Das Singen in geschlossenen Räumen ist nach Maßgabe des Hygienerahmenkonzepts wieder zulässig.

Reisen wird wieder möglich. Ab 11. Juni öffnen die Berliner Hotels für touristische Übernachtungen, es gilt eine Testpflicht.

Weitere Öffnungsregelungen des Berliner Senats ab 4. Juni:

Freizeitangebote: Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht, Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht

Sport: Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene, Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene, Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht, Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten mit Testpflicht und ohne Zuschauer, Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht.

Flohmärkte und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen.

Hochschulen: Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept, Mensenöffnung analog zur Gastronomie

Zur Pressemitteilung des Berliner Senats:  https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1090685.php

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