Stille Nacht – auch zu Weihnachten

Kinos im Lockdown: Xenon in Schöneberg. Foto: Ulrich Horb
Kinos im Lockdown: Xenon in Schöneberg. Foto: Ulrich Horb

Die im November vom Berliner Senat verfügte Schließung von Restaurants, Theatern, Opern und Kinos ist angesichts der anhaltend hohen Zahl an Corona-Infektionen zunächst bis in den Dezember verlängert worden. Begegnungen sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die traditionellen Berliner Weihnachtsmärkte sind abgesagt.

Die bisherigen Regelungen von Anfang November gelten nun bis zum 22. Dezember, eine Verlängerung bis zum 10. Januar ist bereits angekündigt. Danach dürfen Restaurants und Gaststätten Essen weiter nur zum Außer-Haus-Verkauf anbieten, Kultureinrichtungen und Fitnessangebote bleiben geschlossen. Ende November lag in Berlin die Zahl der Infektionen innerhalb von sieben Tagen bei über 200 pro 100.000 Einwohner und damit weit entfernt von der angestrebten Inzidenz von 50. Der Berliner Senat hat deshalb beschlossen, die Kontaktbeschränkungen, die mit den Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer und der Bundeskanzlerin am 25. November verabredet wurden, in Berlin strenger zu handhaben.

Kontaktbeschränkungen

So soll auch während der Weihnachtstage und Silvester eine Obergrenze von höchstens fünf zeitgleich anwesenden Personen eingehalten werden, wobei Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (bzw. des 14. Lebensjahres während der Weihnachtstage) nicht mitgezählt werden. Dies gilt sowohl für den Aufenthalt im öffentlichen Raum als auch für private Veranstaltungen oder private Zusammenkünfte. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird auf Parkplätze, die nähere Umgebung von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungsbetriebe und auf Warteschlangen ausgedehnt. Zudem wird die Zahl von Kundinnen und Kunden in Geschäften oder Einkaufszentren mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern eingeschränkt. „Aufenthaltsanreize dürfen nicht geschaffen werden. Insbesondere sind die Verkehrsflächen von Verkaufsständen freizuhalten“, so der Berliner Senat.

Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg. Foto: Ulrich Horb
Weihnachtsmarkt 2019 am Schloss Charlottenburg. Foto: Ulrich Horb

Keine Weihnachtsmärkte

Für die Veranstalter von Weihnachtsmärkten, die Anfang November noch mit Hygiene- und Abstandskonzepten eine Eröffnung geplant hatten, haben sich die Hoffnungen zerschlagen. Nur im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es eine Art dezentralen Weihnachtsmarkt – 25 Buden werden über den Bezirk verteilt aufgestellt, etwa am Kudamm, am Breitscheidplatz oder in der Wilmersdorfer Straße. Ein Aufenthalt an den Buden soll allerdings nicht zugelassen werden.

Kein Tourismus

Touristische Reisen sind weiterhin nicht gestattet, bis zu den Weihnachtstagen dürfen Hotels nur Gäste beherbergen, die geschäftlich reisen. Um Familientreffen zu Weihnachten zu ermöglichen, dürfen in dieser Zeit auch Familienangehörige Zimmer buchen. Damit weicht Berlin von Regelungen anderer Bundesländer ab, die keine solchen Ausnahmen zulassen. Allerdings haben viele Berliner Familien nicht die notwendige Wohnungsgröße, um Angehörige bei sich unterzubringen.

Finanzielle Hilfen

Um die Verdienstausfälle in der Gastronomie, bei Soloselbständigen oder in den künstlerischen und anderen betroffenen Bereichen zu mindern, können finanzielle Hilfen beantragt werden.  Über die „Novemberhilfen“, die es auch in ähnlicher Form für den Dezember geben soll, informiert die Bundesregierung auf ihrer Internetseite zu den November- und Dezemberhilfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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