Geboostert ins Restaurant

Eine vollständige Schließung der Gastronomie findet nicht statt. Foto: Ulrich Horb
Eine vollständige Schließung der Gastronomie findet nicht statt. Foto: Ulrich Horb

Der Berliner Senat setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz  um. Vom 15. Januar an gilt in Berlin: Spontane Restaurantbesuche sind danach nur noch Gästen möglich, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Alle anderen, also auch doppelt Geimpfte und Genesene, können Gaststätten in Berlin ab Mitte Januar nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test betreten. Damit soll ein allzu starker Anstieg an Infektionen mit der Omikron-Variante verhindert werden.

Diese 2G-plus-Regelung soll für Restaurants, Cafés oder Kneipen gelten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wies darauf hin, dass Restaurantgäste sich über eine längere Zeit ohne Maske in einem Raum aufhielten. Damit steige gerade bei der ansteckenderen Omikron-Variante die Möglichkeit einer Infektion. Corona-Viren werden über Aerosole verbreitet, die sich auch noch im Raum befinden können, nachdem er von den Infizierten verlassen wurde. Eine Boosterimpfung, also die dritte Impfung zur Auffrischung des Impfschutzes, schützt vor schweren Verläufen der Corona-Infektion Damit ist der Restaurantbesuch nach Ansicht etwa von Karl Lauterbach sicherer möglich. Am 8. Januar 2022 lag die Inzidenz in Berlin bereits bei 647,9, 72,4 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind doppelt geimpft. Ein Großteil hat bereits zusätzlich die Boosterimpfung erhalten und kann damit auch weiter ohne vorigen Test ins Restaurant. Der Gesundheitsexperte der Grünen-Bundestagsfraktion Janosch Dahmen hatte sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz für eine vollständige Schließung der Gastronomie ausgesprochen. Die nun beschlossene 2GPlus-Regelung bezeichnete er als das „Minimum“.

Die Berliner Gastwirtinnen und Gastwirte haben dennoch Sorge, dass der zusätzliche Test, den doppelt Geimpfte und Genesene beibringen müssen, den Restaurantbesuch unattraktiver macht. Der Gaststättenverband Dehoga warnte vor weiteren wirtschaftlichen Einbußen. Allerdings können Betriebe seit 7. Januar über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Zeit vom Januar bis März 2022 stellen.

 

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