Update: Der Berliner Senat hat am 21. April weitere Regelungen beschlossen, mit denen die Corona-Ausbreitung begrenzt, aber auch öffentliches Leben ermöglicht werden soll. Zugleich hat der Senat erneut auf die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen hingewiesen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird, so der Berliner Senat, dringend empfohlen, insbesondere in Einzelhandelsgeschäften und bei Kontakt mit Risikopersonen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ab dem 27. April 2020 eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Museen, Gedenkstätten und ähnliche Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft können ab dem 4. Mai 2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln geöffnet werden. Die Außenbereiche der Zoologischen Garten Berlin AG und der Tierpark-Berlin Friedrichsfelde GmbH dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln mit Ausnahme der Tierhäuser für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Die Außenanlagen des Botanischen Gartens dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln ab dem 27. April 2020 geöffnet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Personen bleiben bis zum 24. Oktober abgesagt. Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. bleibt untersagt.
Update: Die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Bundeskanzlerin haben sich am 22. März auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus geeinigt, die mindestens zwei Wochen gelten sollen. Dabei, so die Kanzlerin in einer Ansprache, handele es sich nicht um Empfehlungen, sondern um Regeln, die einzuhalten sind. Bürgerinnen und Bürger sollen weiter die sozialen Kontakte so weit wie möglich reduzieren, im öffentlichen Raum einen Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern einhalten. Ein Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis von Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Auch Gastronomiebetriebe dürfen nicht mehr öffnen, Speisen und Getränke können nur noch geliefert oder abgeholt werden. Weiter möglich sind der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, die Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport oder Bewegung an der frischen Luft. Geschlossen werden nun auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseurläden oder Kosmetikstudios. Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste. Das sind die zuvor schon beschlossenen Regelungen:
Der RBB überträgt während der Schließung der Bühnen im Livestream ausgewählte Kulturveranstaltungen. Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hält die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in der aktuellen Phase Mitte März 2020 für unumgänglich: „Durch Reduzierung von Großveranstaltungen kann die Ausbreitung des Coronavirus entschleunigt werden. Gerade am Anfang einer Epidemie ist so eine Einschränkung von Bedeutung.“ Der Schutz der Berlinerinnen und Berliner habe höchste Priorität.
Die Zahl der Erkrankungen kann mit den Schließungen der Kultureinrichtungen und Clubs, in denen sich Menschen auf engem Raum begegnen, verringert werden, eine Überforderung des Gesundheitswesens soll so vermieden werden. Das Robert-Koch-Institut hält einschneidende Maßnahmen für notwendig: „Dadurch kann die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen, wie Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, Belastungsspitzen im Gesundheitssystem zu vermeiden und die Entwicklung antiviraler Medikamente und von Impfstoffen zu ermöglichen.“
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller warnte Mitte März: „Allen muss klar sein: Wir haben hier mit einer Krise umzugehen, die sich nicht in den kommenden Tagen, wahrscheinlich auch nicht in den kommenden Wochen, wird regeln lassen.“
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten vom 16. März sollen Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungshandel, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel geöffnet bleiben.
Eine Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bietet täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr unter (030) 9028-2828 eine Beratung für Berlinerinnen und Berliner an, die befürchten, sich angesteckt zu haben. Die Hotline wird stark nachgefragt, Wartezeiten für Anrufer sind wahrscheinlich.
- Mehr zum Coronavirus auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts
- auf der Webseite der Charité
- Informationen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Pressemitteilung des Landes Berlin zur Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern vom 14.03.2020:
Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Dasselbe gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten, ebenso für Prostitutionsstätten. Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bis 50 Personen muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen, die Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer erhält. Diese Liste muss mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig ausgehändigt werden.
Ausnahmen gibt es für Restaurants und Gaststätten. Gaststätten, die die Voraussetzungen einer Rauchergaststätte im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes erfüllen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr öffnen. Gaststätten, in denen vor Ort zubereitete Speisen verabreicht werden, dürfen öffnen, allerdings nur, wenn die Tische mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander haben.
Der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios wird untersagt.
Auch der Besuch in Krankenhäusern wird eingeschränkt. Patientinnen und Patienten dürfen keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind Patientinnen und Patienten unter 16 Jahren und Schwerstkranke. Einmal am Tag dürfen sie für eine Stunde eine Person empfangen, allerdings keine, die eine Atemwegserkrankung vorweisen.
Pflegeheimbewohner dürfen ebenfalls nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.
Schulen schließen am Montag 16. März (Oberstufenzentren) bzw. Dienstag 17. März (alle anderen Schulen). Prüfungen dürfen durchgeführt werden, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Kindertagesstätten dürfen ab dem 17. März nur noch eine Notbetreuung von Kindern solcher Personen anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens (Kritische Infrastrukturen) insbesondere für die Krankenpflege unabdingbar sind. Die zuständige Senatsverwaltung entscheidet über die Auswahl der Einrichtungen.
Gesetzliche Grundlage für diese Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Diese Verordnung tritt heute (14.3.2020) in Kraft und wird sofort angewendet.