Corona bestimmt weiter den Alltag in Berlin. Seit Anfang März sind die Infektionszahlen in Berlin wieder sprunghaft gestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz ist am 30. März um 45 Prozent höher als in der Vorwoche, so Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci. Dabei spielt offenbar die stärker infektiöse britische Virusmutation mit einem Anteil von über 67 Prozent eine entscheidende Rolle. Die vom 1. bis 5. April geplanten Termine des „Berliner Pilotprojekt Testing“, mit dem Aufführungen unter Beteiligung von Zuschauerinnen und Zuschauern erprobt werden sollten, wurden abgesagt. In Berlin gelten weiter starke Einschränkungen des öffentlichen Lebens, es gibt Überlegungen im Senat, die Kontaktbeschränkungen zu verschärfen, so Dilek Kalayci. Zugleich werden weiter Möglichkeiten gesucht, wieder ein sicheres öffentliches Leben zuzulassen, mit Impfungen, Tests und digitalen Angeboten wie der Luca-App.
Mit einem Berliner Pilotprojekt sind im März mehrere Testveranstaltungen im Bereich von Kultur und Sport durchgeführt worden, mit denen der sichere Besuch von Konzerten, Theateraufführungen, Sportveranstaltungen und Tagungen unter Corona-Bedingungen erprobt werden sollte. Die über die Ostertage geplanten Veranstaltungen wurden vom Berliner Senat abgesagt. Sie sollen in der Zeit nach dem 6. April 2021 nachgeholt werden, sofern es die Infektionszahlen zulassen.
Erste Ergebnisse des Pilotprojekts
Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) zog eine erste positive Zwischenbilanz des Pilotprojekts. Bei zwei bisher schon stattgefundenen Veranstaltungen seien die Test- und Hygienekonzepte erfolgreich gewesen, sagte Lederer im RBB-Hörfunk. „Das Testing“, so Lederer, „lief reibungslos – sowohl in den Testzentren, als auch vor Ort in den Einrichtungen. Das heißt, es gab keine Wartezeiten, die Testergebnisse waren in den vereinbarten Zeiten verfügbar, beim Vor-Ort-Zentrum war man im Fall eines positiven Schnelltests auch vorbereitet auf die PCR-Testmöglichkeiten. Wir hatten das Gefühl, dass das Publikum das auch rundum mitmacht, Masken durchgehend trägt, Abstände einhält.“ Lederer machte aber auch erste Defizite aus. So müsse geklärt werden, wie mit bereits Geimpften umgegangen werden müsse und wie die kostenlosen wöchentlichen Schnelltests an über 100 Orten in Berlin in das Projekt eingebunden werden können.
Auch die Tagungsbranche hatte am 25. März im Estrel einen ersten Probelauf unternommen. „Neben Impfungen und sicheren Hygienekonzepten sind Corona-Schnelltests der Schlüssel zum schrittweisen Hochfahren der Kongressbranche“, so Burkhard Kieker, visitBerlin-Geschäftsführer. „Wir möchten Perspektiven zeigen, wie die für unsere Stadt so wichtige Tagungs- und Kongressbranche wieder an den Start gehen kann.“ Alle Teilnehmer*innen des Events mussten am selben Tag einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchlaufen. Angemeldet hatten sie sich vorab online, die Tickets waren nicht übertragbar.
Die Staatlichen Museen haben weitere ab 1. April geplante Öffnungen zunächst abgesagt. Geöffnet bleiben: die Alte Nationalgalerie, die James-Simon-Galerie, das Neue Museum, das Pergamonmuseum und Pergamonmuseum, das Panorama sowie das Museum Europäischer Kulturen. Da bei einem Besuch jetzt ein aktueller Coronatest vorliegen muss, sollen in den geöffneten Museen zunächst die Entwicklungen der Besucher*innenzahlen untersucht werden, ehe weitere Häuser öffnen. Beim Besuch gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ausbau der Schnellteststellen
Berlin baut die Schnellteststellen weiter aus, Ende März sind 210 in Betrieb, die über 500.000 Tests pro Woche durchführen können. Eine Übersicht gibt es unter https://test-to-go.berlin
Dabei ist die regionale Verteilung noch unterschiedlich. An manchen Stellen ist es zudem schwierig, einen zeitnahen Termin zu erhalten. Auch der Einzelhandel ist aufgerufen, weitere Teststellen einzurichten.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller wies zudem auf den Beschluss des Senats hin, mit dem Unternehmen verpflichtet werden, Tests für ihre Beschäftigten anzubieten, sofern diese nicht im Homeoffice arbeiten. „Infektionsketten entstehen an den Stellen, wo man sich sicher glaubt: Im privaten Bereich und am Arbeitsplatz“, so Müller.
FFP2-Maskenpflicht in Berlin
In geschlossenen Räumen besteht in Berlin ab dem 31. März grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, um einen besseren Infektionsschutz sicherzustellen. Dies gilt laut geänderter 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung u.a. für Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel sowie auf Bahnhöfen und Flughäfen, für Patient*innen und Begleitpersonen beim Besuch von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, für Kund*innen in Einzelhandelsgeschäften aller Art sowie in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr, für Besucher*innen von Bibliotheken und Archiven, in der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung sowie für Besucher*innen kultureller Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen. Hier beschäftigte Personen bleiben verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Die Bürger*innen sind zudem „dringend angehalten, auch bei privaten Zusammenkünften medizinische oder FFP2-Masken zu tragen“.
Berlin will Luca-App einsetzen
Sofern das Infektionsgeschehen in Berlin wieder mehr Kontakte zulässt, sollen diese durch Einsatz der Luca-App nachverfolgbar werden. Die App kann im Apple- und im Google-Store kostenlos heruntergeladen werden, Benutzerinnen und Benutzer werden per SMS verifiziert. Mit einem von der App generierten QR-Code können sich die Nutzerinnen und Nutzer bei Treffen im privaten oder öffentlichen Raum, bei Restaurants oder Kulturveranstaltungen einchecken. So wird eine datenschutzkonforme Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erstellt, die im Infektionsfall an die Gesundheitsämter übermittelt wird, um eine Corona-Ausbreitung zu verhindern. Für die Anbindung an die Berliner Gesundheitsämter hat der Berliner Senat 1,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In der Infektionsschutzverordnung vom 27. März heißt es: „Um eine bessere Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen und so Infektionsketten zu durchbrechen, appelliert der Senat an Dienstleister*innen und Gewerbetreibende sowie weitere Einrichtungen mit Publikumsverkehr verfügbare digitale Angebote wie die sogenannte Luca-App zu nutzen. Für den Einzelhandel mit Ausnahme der Grundversorgung wird dies verbindlich vorgeschrieben.“