Seit dem 4. März 2022 hoffen die Wirtinnen und Wirte in den Berliner Restaurants und Gaststätten wieder auf mehr Gäste. Konnten angesichts hoher Corona-Infektionszahlen bis dahin nur Geimpfte und Genesene bedient werden, so haben mit der aktuellen 3G-Regelung nun auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis eines Testzentrums Zugang zu den Berliner Lokalen. Nur in Diskotheken und Clubs gelten strengere Regeln: hier finden nur Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) Einlass.
Die weitergehenden Öffnungen hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer im Februar verabredet. Zwar stiegen die Infektionszahlen zu diesem Zeitpunkt noch deutlich, die Mehrzahl der Fälle war allerdings auf die Omikron-Variante zurückzuführen, die zu leichteren Verläufen führte und die Krankenhäuser nicht zu überlasten drohte.
Coronabedingte Schließungen von Hotels und Gaststätten haben trotz aller staatlichen Finanzhilfen zu etlichen Schließungen geführt. Und auch nach dem Wegfall von Zugangsbeschränkungen blieben viele Gäste fern. In den ersten beiden Monaten des Jahres hat die Branche nach einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA weiter massive Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Laut der DEHOGA-Umfrage lagen die Umsätze im Januar und Februar im Vergleich zum Corona-Vorkrisenjahr 2019 bei minus 44,6 Prozent. „Ihren Betrieb sehen aktuell 48,1 Prozent der Unternehmer in seiner Existenz gefährdet (im Januar 58,6 Prozent)“, so der Verband. Zugleich machen den Restaurants steigende Energiekosten zu schaffen.
Gegen einen vollständigen Wegfall aller pandemiebedingten Einschränkungen haben sich der Deutsche Städtetag, aber auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ausgesprochen. Sie fordern eine Nachfolgeregelung, wenn zum 20. März 022 das Infektionsschutzgesetz ausläuft, um einem neuerlichen Anstieg der Erkrankungen entgegenwirken zu können. .
Unbeschwertere Restaurantbesuche werden wohl wieder mit steigenden Temperaturen möglich, wenn Terrassen und Vorgärten öffnen.