<Update 28.12.2021> Es war nur ein kurzer Tanz. Die Berliner Clubs bleiben zum Jahresende 2021 geschlossen, zumindest für Tanzende. Seit dem 5. Dezember gilt in Berlin ein Verbot von „Tanzlustbarkeiten“. Um die hohen Infektionszahlen mit der Delta-Variante des Corona-Virus in den Griff zu bekommen, durften die Clubs zwar öffnen, aber nur für gastronomische Angebote. Das Tanzen, eigentlicher Zweck des Clubbesuchs, untersagte der Senat aus Infektionsschutzgründen. Das wird sich bis ins neue Jahr nicht ändern, bundesweit folgen aus Sorge vor der Omikron-Variante weitere Einschränkungen. Eilanträge von Clubbesitzern gegen das Berliner Tanzverbot hat das Verwaltungsgericht am 28. Dezember abgewiesen.
Die Berliner Clubszene reagierte im Dezember mit Unverständnis auf die Einschränkungen. Viele Einrichtungen schlossen, weil sie durch das Tanzverbot die wirtschaftliche Grundlage gefährdet sahen. Ihre Innenräume waren zu Beginn der Pandemie 2020 geschlossen worden, erst im September 2021 öffneten sie wieder. Im August hatte die Berlin Club Commission bereits ein Pilotprojekt gestartet, bei dem mehrere Clubs für angemeldete Gäste öffneten, die einen tagesaktuellen PCR-Test vorlegen konnten. Damit sollte die Ungefährlichkeit des Clubbesuchs mit Testkonzept nachgewiesen werden.
Bei der Wiedereröffnung der Clubs im Oktober 2021 gab es allerdings gleich die ersten Corona-Fälle. Nach der ersten großen Clubnacht im Berghain wurden 19 Infektionen registriert, die Gesundheitsämter hatten 2500 Kontakte zu verfolgen.
Eine Reihe von Clubs und Veranstaltern, darunter der DJ Paul van Dyk, die Betreiber von „ASEVEN“, „INSOMNIA Berlin“, „Der Weiße Hase“, „Club OST“, „Matrix“ sowie „REVOLVER PARTY EVENTS“, haben inzwischen Klage gegen das Tanzverbot eingereicht, weil sie das Gleichheitsgebot verletzt sehen. Zu Silvester treffe das „Tanzverbot“ die Clubs und Veranstalter besonders hart, so Rechtsanwalt Niko Härting. „Veranstalter haben erheblich in die Vorbereitung von Silvesterpartys investiert und tausende Karten verkauft. Es drohen Ausfälle in Millionenhöhe. Die ohnehin durch Corona schwer gebeutelte Berliner Clubszene bangt um ihre Zukunft.“ Staatliche Corona-Hilfen gibt es derzeit nur für die Fixkosten wie Miete, entgangene Einnahmen werden nicht ersetzt. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Durch Aerosolübertragung besteht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bei Tanzveranstaltungen eine besonders hohe Ansteckungsgefahr. Zwar ließen sich Infektionen mit Tests und anderen Maßnahmen verringern, nur ein Verbot aber könne sie verhindern. Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.
Angesichts der stärker ansteckenden Omikron-Variante hatte die Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember weitere Kontaktbeschränkungen beschlossen und bundesweit ab 28. Dezember die Schließung von Clubs und Discos vereinbart.
Das neue Jahr wird wie das alte ruhig beginnen – es gilt ein Verkaufsverbot für Böller, zudem sind in Berlin einige Feuerwerksverbotszonen festgelegt worden, so am Steinmetzkiez in Schöneberg und auf dem Alexanderplatz.