Trotz aller Auflagen und Sicherheitskonzepte: Ein Clubbesuch bleibt in Corona-Zeiten ein Risiko. Das musste auch der bekannteste Club Berlins, das Berghain am Wriezener Bahnhof erfahren, das gerade Anfang Oktober 2021 nach anderthalbjähriger Zwangspause wieder geöffnet hatte. Nur kurze Zeit nach der ersten Clubnacht registrierte das Gesundheitsamt 19 Infektionen. 2500 Kontakte wurden angeschrieben und aufgefordert sich testen zu lassen, bei Symptomen mit einem PCR-Test.
Vorangegangen waren Testläufe in mehreren Clubs, bei denen ein sicherer Aufenthalt erprobt werden sollte. Um tanzen ohne Maske und Abstand zu ermöglichen, werden seit September in die geschlossenen Räume der Clubs nur Geimpfte und Genesene (2G) eingelassen. Welche Regelungen aktuell gelten, erläutert die Clubcommission, die Interessenvertretung der Clubs, auf einer eigenen Internetseite.
Auch im Berghain hielt man sich strikt an diese Regelungen. Am Eingang, wo ohnehin eine strenge Auslese erfolgt, musste Impfschutz oder Genesung digital per CovPass-App oder Corona-Warn-App zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Alle Gäste des Abends wurden digital in einer Anwesenheitsliste erfasst. Auch das eingesetzte Personal in den Clubs muss genesen oder geimpft sein. Wie der kleine Corona-Ausbruch vom 4. Oktober zustande kam, muss nun noch genauer untersucht werden. Ein weiterer Coronafall hat sich offenbar am 10. Oktober ereignet. Die 2G-Regelung hatte möglicherweise eine trügerische Sicherheit vermittelt. Dazu kam, dass die lange erwartete Wiedereröffnung besonders enthusiastisch ´gefeiert wurde. Aus anderen Clubs wurden bislang keine Häufungen von Infektionen bekannt.
Auch bei einem weiteren Anstieg der Coronafälle in Berlin ist kein weiterer Lockdown zu erwarten. Sollte Ende November 2021 wie von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgeschlagen die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ beendet werden, entfallen ohnehin eine Reihe von Einschränkungen.
Bis zum Dezember verlängert hat der Berliner Senat die finanziellen Hilfen für Kulturbetriebe und Medienunternehmen. „Gefördert werden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben“, so der Berliner Senat.
Mehr zu den Förderbedingungen auf der Seite des Berliner Senats