In Berlin können einige Restaurants und Kulturveranstaltungen bald ohne Maske und Mindestabstand besucht werden – vorausgesetzt, es sind nur Geimpfte und Genesene anwesend. Dafür hat der Berliner Senat den Weg mit einem 2G-Optionsmodell frei gemacht. Damit bekommen doppelt Geimpfte und Genesene wieder mehr Freiheiten, zugleich aber auch Sicherheit und Schutz, weil das Infektionsrisiko unter ausschließlich Geimpften und Genesenen deutlich niedriger ist. Die „Fischerhütte“ am Schlachtensee geht noch einen Schritt weiter.
Die neue Verordnung des Senats, die am 18. September 2021 in Kraft tritt, gibt Gastwirtinnen und Gastwirten, aber auch Anbietern bestimmter Dienstleistungen, Kultur- oder Sportveranstaltungen die Möglichkeit, ihre Räume ausschließlich Geimpften oder Genesenen zugänglich zu machen. Das ist dauerhaft möglich, aber auch befristet tage- oder stundenweise. Dann treten Erleichterungen in Kraft: Es kann auf Mindestabstände und Masken verzichtet werden, es können mehr Plätze genutzt werden, so dass sich die Angebote wirtschaftlich besser rechnen. „Die Zulassung von Großveranstaltungen darf eine Auslastung von bis zu 100 Prozent umfassen, maximal aber 25.000 zeitgleich anwesende Personen“, so der Berliner Senat.
Eine erste Fassung der Verordnung hatte auch Kindern unter 12 Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt, den Zugang unter 2G-Bedingungen verwehrt. Nach einer Änderung dürfen Kinder unter 12 Jahren nun grundsätzlich auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen nutzen. Voraussetzung sei jedoch, so die Senatsverwaltung für Gesundheit, dass sie negativ getestet sind. „Die allgemeinen Ausnahmen von der Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten auch hier.“
„3G“, also der Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete ist in Berlin weiter möglich, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Wirtinnen und Wirte können sich entscheiden. Wird die 2G-Option gewählt, muss auch das Personal geimpft oder genesen sein, Impfausweise müssen kontrolliert werden.
Welche Restaurants tatsächlich welche Regel anwenden, wird sich wohl erst in den kommenden Wochen herausstellen. Möglich ist auch eine 1G-Regelung: So will der Wirt der Fischerhütte am Schlachtensee bei seinem Oktoberfest, bei dem traditionell eher wenig Abstand eingehalten wird, nur Geimpfte zulassen. Draußen im Biergarten gilt auch bei der Fischerhütte weiter die 3G-Regel, im Restaurant die 2G-Regel. Das dreiwöchige Oktoberfest an den Wochenenden soll nach einer Verschiebung nun am 24. September 2021 beginnen.
In den Berliner Clubs gilt die 2G-Regel. Mit der neuen Website Safe Rave informiert die Clubcommission, die Interessenvertretung der Berliner Clubszene, über aktuelle Corona-Verordnungen und die unterschiedlichen Richtlinien für die verschiedenen Veranstaltungsformen. Lutz Leichsenring, Pressesprecher der Clubcommission: “Die Veranstaltungsbranche hat 18 existenzbedrohende Monate hinter sich. Das darf sich keinesfalls wiederholen. Dass inzwischen sowohl innen als auch außen getanzt werden darf, ist ein wichtiges Zeichen für uns alle. Dennoch blicken wir mit Sorge Richtung Herbst und Winter. Safe Rave Berlin soll all denjenigen, die jetzt wieder Events auf die Beine stellen, Orientierung und Sicherheit geben.”
Umsicht ist allerdings auch bei 2G-Veranstaltungen angesagt, Auch bei ihnen hat es bereits in Einzelfällen Infektionsausbrüche gegeben.